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Die persönliche
Belastungsgrenze
beträgt je Kalenderjahr
2%
der jährlichen
(Familien-)
Bruttoeinnahmen
zum Lebensunterhalt.
Im Falle von Familien werden
Freibeträge
berücksichtigt. Sie betragen z.B. im Kalenderjahr 2004 für Ehegatten
4.347,00
bzw. für familienversicherte Kinder
3.648,00
. Eine Absenkung der Belastungsgrenze von
2%
auf
1%
ist möglich, wenn der Versicherte oder eine Person in der zu berücksichtigenden Familie an einer schwerwiegenden
chronischen Erkrankung
leidet.
Ermitteln Sie Ihre persönliche
Belastungsgrenze
. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.
Bruttoeinnahmen
jährlich
monatlich
EUR
Sonderzahlungen
jährlich
monatlich
EUR
Gesetzliche Rente / Betriebsrente
jährlich
monatlich
EUR
Sonstige Einnahmen
EUR
Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft?
Liegt bei Ihnen eine chronische Erkrankung vor?
Anzahl der Kinder
Einkommen der Kinder
jährlich
monatlich
Ergebnis
Abzugsbeträge
0,00
EUR
Maßgebliche Bruttoeinnahmen
0,00
EUR
Belastungsgrenze (
2
%)
0,00
EUR
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