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Die persönliche Belastungsgrenze beträgt je Kalenderjahr 2% der jährlichen
(Familien-) Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Im Falle von Familien werden Freibeträge berücksichtigt. Sie betragen z.B. im Kalenderjahr 2004 für Ehegatten 4.347,00 € bzw. für familienversicherte Kinder 3.648,00 €. Eine Absenkung der Belastungsgrenze von 2% auf 1% ist möglich, wenn der Versicherte oder eine Person in der zu berücksichtigenden Familie an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung leidet.


Ermitteln Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze. Beantworten Sie dazu einfach die nachstehenden Fragen.

           
Bruttoeinnahmen  jährlich  monatlich    EUR
Sonderzahlungen jährlich  monatlich    EUR
Gesetzliche Rente / Betriebsrente jährlich  monatlich    EUR
Sonstige Einnahmen   EUR
 
Verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft?
Liegt bei Ihnen eine chronische Erkrankung vor?
 
Anzahl der Kinder
Einkommen der Kinder jährlich  monatlich 
 
   
Ergebnis  
Abzugsbeträge 0,00 EUR
Maßgebliche Bruttoeinnahmen 0,00 EUR
Belastungsgrenze (2 %) 0,00 EUR
 

Hinweis:
Ihre Daten werden nicht über das Internet übertragen, sondern direkt auf Ihrem PC ausgewertet.